Crash-Fallstudie:
msg.EDR weist Fahrerfehler nach
10.12.2025.
Fall des Monats
Ein Versicherungsnehmer meldete einem unserer Versicherungskunden einen Schaden und gab an, er habe einem Tier auf der Autobahn ausweichen müssen und sei daraufhin gegen eine Leitplanke geprallt.
Autounfall 1
Autounfall 2
Werfen wir einen Blick auf einen Auszug aus dem msg.EDR-Bericht.
msg.EDR Datentabelle
Bis zu 2 Sekunden vor dem Aufprall sind alle Parameter vollständig stabil:
- Lenkwinkel: 2°
- Motordrehzahl: 2.496 U/min
- Fahrzeuggeschwindigkeit: konstant 140 km/h
- Gaspedalstellung: 0 %
Diese Werte zeigen eindeutig, dass der Tempomat aktiv war.
1,5 Sekunden vor dem Crash ändert sich der Lenkwinkel, und 0,5 Sekunden später setzt das ABS ein. Der Aufprall erfolgt bei etwa 38 km/h.
Auffällig ist, dass während des gesamten Ereignisses kein Bremsvorgang aufgezeichnet wird.
Diese Daten widersprechen der Aussage des Fahrers. Die plausibelste Erklärung ist Unaufmerksamkeit des Fahrers (z. B. Müdigkeit, Ablenkung oder Handynutzung), während das Fahrzeug mit aktiviertem Tempomat unterwegs war.
Die Versicherung lehnte den Anspruch daher zu Recht ab, da die Daten belegten, dass der Unfall auf Eigenverschulden des Fahrers zurückzuführen war – nicht auf ein externes Ereignis.